Nutzungsbedingungen/Lizenzbedingungen

Nutzungsvereinbarung Schule/Universität

Stand: 01.09.2024

Präambel

Nutzervereinbarung zwischen

Softwareentwicklung Dipl.-Ing.(FH) André Schmidt,
Alleestraße 10,
25761 Büsum,

 

    im folgenden Anbieter genannt,

und

    dem Anwender, im folgenden Nutzer genannt.

§ 1 Leistungsumfang

  1. Die Software LabMa ist ein webbasierten Anwendung zur Verwaltung und Organisation naturwissenschaftlichen Unterrichts an Schulen und Universitäten. Der Funktionsumfang ist auf den Seiten https://www.labma.de/pages/leistungen.html dargestellt.
  2. Der Anbieter stellt dem Nutzer für die Dauer des Vertragsverhältnisses die Software LabMa in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung zur Verfügung. Die Software wird auf vom Anbieter angemieteten Servern eines Hostinganbieters, aktuell: NetCup.de, betrieben und gewartet.
  3. Die Software wird für die Nutzung mit den aktuellen Versionen von Chrome oder Firefox optimiert. Die Nutzung mit anderen Browsern kann eingeschränkt oder fehlerhaft sein. Die Software ist über die Website https://www.pinjo-webtools.de oder https://www.labma.de/login erreichbar.
  4. Der Nutzer bestätigt mit Begleichung Eingabe des Lizenzschlüssels, dass er die Software vor Vertragsschluss ausgiebig besichtigt hat und er die verfügbaren Beschreibungen der Software vom Anbieter zur Kenntnis genommen hat.
  5. Dem Nutzer steht die Software-Nutzung grundsätzlich nur in dem angebotenem Umfang zur Verfügung.
  6. Die Nutzung der Software wird dem Nutzer und seiner selbst festgelegten Nutzern bzw. Nutzergruppen gestattet (maximale Anzahl der Nutzer).
  7. Der Anbieter stellt dem Nutzer den zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Speicherplatz für die vom Nutzer und den zugelassenen Nutzer durch Nutzung der Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der Software erforderlichen Daten zur Verfügung.

§ 2 Beginn und Laufzeit des Nutzungsverhältnisses, Lizenzmodell

  1. Die Nutzung der Software beginnt mit dem erstmaligen Einloggen des Nutzers und der Eingabe des Lizenzschlüssels, der dem Nutzer separat per E-Mail zugesandt wurde. Das Einloggen und die Eingabe des Lizenzschlüssels gelten als Annahme der Lizenzbedingungen..
  2. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses richtet sich nach der im Bestellprozess angegebenen Dauer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. .
  3. Die Lizenz wird auf Basis der Bestellung und der vereinbarten Dauer erteilt. Die Lizenz ist nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar.
  4. Es erfolgt keine automatische Verlängerung des Nutzungsverhältnisses. Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Falls der Nutzer die Software nach Ablauf der Laufzeit weiter nutzen möchte, muss er eine neue Lizenz erwerben. Der Anbieter wird den Nutzer vor Ablauf der Laufzeit über die Möglichkeit eines neuen Lizenzvertrages informieren.
  5. Da keine automatische Verlängerung erfolgt, ist keine Kündigung erforderlich, um das Nutzungsverhältnis zu beenden.
  6. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht insbesondere, wenn:
    • ein Vertragspartner gegen wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstösst und den Verstoss auch nach Aufforderung durch den anderen Vertragspartner nicht binnen angemessener Frist beseitigt, oder
    • einem Vertragspartner das Festhalten am Vertrag infolge von höherer Gewalt nicht zumutbar ist, oder
  7. Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen, um wirksam zu sein. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäss abzuwickeln. Hierzu wird der Anbieter insbesondere
    • die im Rahmen des Vertrages gespeicherten Daten des Nutzers auf Kosten vom Anbieters, sowie eventuell im Rahmen des Vertrages erstellte Datenbankinhalte, spätestens vier Wochen nach Vertragsende sofern möglich mittels Datenfernübertragung in einer vom Anbieter gewählten Form an den Nutzer oder einen von diesem benannten Dritten herausgeben und
    • die Daten des Nutzers nach Bestätigung der erfolgreichen Übertragung unverzüglich löschen und sämtliche angefertigte Kopien vernichten.

§ 3 Gebühren, Preise

  1. Der vereinbarte Preis für die Nutzung der Software richtet sich nach dem gewählten Lizenzmodell und wird in der E-Mail mit dem Lizenzschlüssel angegeben.
  2. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise und Vergütungen für die erbrachten Leistungen anzupassen, um gestiegene Personal- und sonstige Kosten auszugleichen. Eine Preisänderung wird dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
  3. Preisänderungen gelten für alle nach der Mitteilung verlängerten Lizenzlaufzeiten oder für neue Lizenzkäufe. Im Falle einer Preisänderung während der Laufzeit der bestehenden Lizenz wird der Nutzer auf die Änderung hinweisen, und die geänderten Preise gelten für die nachfolgende Lizenzperiode bei der nächsten Verlängerung, sofern der Vertrag erneuert wird.
  4. Die Lizenzgebühr ist gemäß der im Bestellprozess angegebenen Zahlungsweise zu entrichten. Die Zahlung erfolgt im Voraus für die gesamte Laufzeit der Lizenz.
  5. Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Anbieter den Zugang zur Software bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge sperren.

§ 4 Weitere Leistungen und Pflichten des Anbieters

  1. Der Anbieter stellt die dem Nutzer zu überlassende Software in der aktuell angebotenen Version zur Verfügung, wenn die Änderung der eingesetzten Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Nutzer zumutbar ist.
  2. Ein Anspruch des Nutzers auf den Einsatz einer neueren oder älteren Version als der vertragsgegenständlichen Version (vgl. § 1 Abs.1) besteht jedoch nicht. Der Nutzer akzeptiert, dass im Rahmen der Produktpflege der Leistungsumfang der Software geändert werden kann.
  3. Übergabepunkt ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums.
  4. Die Anwendungsdaten werden regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert.
  5. Die Software ist entsprechend der derzeit geltenden Anbietervorgaben für den Nutzer zu 99% im Jahresmittel verfügbar. Es gelten insoweit uneingeschränkt die Hostinganbieterregelungen in der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorgegebene Mindestverfügbarkeit kann sich ohne dies hindernde Einwirkungsmöglichkeiten des Anbieters vom Hostinganbieter aus ändern und die nach der vorherrschenden Rechtsauffassung erforderliche Mindestverfügbarkeit unterschreiten. Der Anbieter ist objektiv-technisch daran gehindert, dem Nutzer höhere Verfügbarkeiten der Software zu gewährleisten als der Hostinganbieter. Der Nutzer erkennt diesen Umstand an.
  6. Der Anbieter verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Speicherplatzes und der darin gespeicherten Daten zu ergreifen, um Datenverluste und unbefugten Zugriff zu minimieren.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

  1. Der Nutzer ist für den Inhalt der von ihm und/oder den weiteren autorisierten Nutzer in die Software eingestellten oder von dieser erzeugten Daten vollständig allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt insoweit keine Überprüfungen dieser Daten vor.
  2. Der Nutzer wird darüber hinaus in alleiniger Verantwortung dafür sorgen, dass die Nutzer über einen Internetanschluss und eine geeignete Soft- und Hardwareausstattung bzw. –konfiguration gemäß der in den Bestimmungen einsehbaren Beschreibung „Systemvoraussetzungen“ verfügen. Die Bedienung und Aufrechterhaltung dieser technischen Voraussetzungen liegt allein in der Verantwortung des Nutzers.
  3. Der Nutzer wird die ihm bzw. den Nutzer zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Nutzer Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmässig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Nutzer wegen Schadensminderungszwecken verpflichtet, den Anbieter umgehend hiervon zu informieren.
  4. Der Nutzer wird darüber hinaus die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. Auch im Übrigen wird der Nutzer sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen beachten.
  5. Der Nutzer wird die Vertragssoftware in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Der Nutzer wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze vom Anbieter unbefugt einzudringen.
  6. Der Nutzer wird Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen dem Anbieter unverzüglich schriftlich melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt und dem Anbieter bei der Fehlersuche aktiv unterstützen.
  7. Der Nutzer wird vor Versendung der Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. Schliesslich wird der Nutzer bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände durch Downloads regelmässig sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Nutzer mehr möglich ist.
  8. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Nutzer bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist der Anbieter berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren. Der Anbieter wird den Nutzer in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoss einzustellen oder die Rechtmässigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Nutzer dieser Aufforderung nicht nach, ist der Anbieter unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die der Anbieter durch die genannten Massnahmen entstehen, kann der Anbieter dem Nutzer zu den jeweils bei dem Anbieter gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Nutzer die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er dem Anbieter den daraus entstehenden Schaden ersetzen und dem Anbieter insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
  9. Der LaborManager LabMa bietet die Möglichkeit, Versuche über eine externe Schnittstelle zugänglich zu machen. Das muss sowohl zentral in den Einstellungen als auch in jedem entsprechenden Versuch explizit freigegeben werden. Durch die Freigabe können auch urheberrechtlich geschützte Werke Dritter freigegeben werden. Der Nutzer achtet selbstständig darauf, dass nur die Medien freigegeben werden, für die das Recht zur Veröffentlichung beim Nutzer vorliegt. Sofern Urheberrechtsverletzungen festgestellt werden, wird der Nutzer zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der Rechteinhaber hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, wer für die Rechteverletzung verantwortlich ist. Der Nutzer willigt ein, dass Kontaktdaten in diesem Fall herausgegeben werden müssen.
  10. Der LaborManager bietet Schnittstellen zu Fremdanbietern. Die von Drittanbietern zur Verfügung gestellten Daten werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und auf Fehlerfreiheit. Der Nutzer ist sich dessen bewusst und wird auf die originalen und aktuellen Dokumentationen und Herstellerdaten der entsprechenden Hersteller verwiesen. Eine Haftung für Schäden durch fehlerhafte Daten wird ausgeschlossen.
  11. Der Nutzer erhält einen privaten Speicherbereich für Gerätedokumente oder Bilder. Jedoch ist es verboten, Bilder oder Dokumente dort hochzuladen, die mit Schulmedien nicht in Verbindung stehen. Ebenfalls ist es verboten, Dateien, deren Zweck einer Mediendatenbank zuwiderlaufen, hochzuladen. Der Betreiber behält sich bei Verdacht das Recht vor, entsprechende Dateien zu prüfen und zu löschen oder das benutzte Konto zu sperren.
  12. Dem Nutzer ist bekannt, dass trotz der ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen ein vollständiger Schutz der Daten vor unerwünschtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung nicht garantiert werden kann. Der Anbieter kann daher keine Haftung für Datenverluste, -beschädigungen oder -zugriffe übernehmen, die durch Dritte oder durch unvorhergesehene technische Störungen entstehen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er eigenverantwortlich regelmäßige Sicherungskopien seiner Daten anfertigen sollte. Der Anbieter empfiehlt, dass der Nutzer zusätzliche Vorkehrungen trifft, um seine Daten zu sichern und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz seiner Informationen zu ergreifen.

§ 6 Nutzungsrechte an und Nutzung der Software, Rechte an Anwendungsdaten

  1. Der Nutzer erhält an der Software ein einfaches (nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares) auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht. Eine physische Überlassung der Software erfolgt nicht.
  2. Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Nutzers auf dem/n Server/n des Herstellers eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerte entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Nutzer zu. Der Nutzer bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der selbst erstellten Datenbankinhalte.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

  1. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
  2. Sind die vom Anbieter nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird der Anbieter innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelanzeige die Leistungen nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die dem Anbieter zur Nutzung durch den Nutzer lizenziert hat, besteht die Mängelhaftung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern dem Nutzer Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zustehen.
  4. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Umstand des Verlustes nicht durch den Anbieter zu vertreten ist (Höhere Gewalt, Sabotage, etc.).

§ 8 Datensicherheit, Datenschutz, Auftragsdatenverarbeitung, Geheimhaltung

  1. Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu), zu beachten. Die im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten des Anbieters werden gemäß Art. 28 DSGVO auf Vertraulichkeit verpflichtet, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
  2. Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Nutzers, der als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO gilt. Der Anbieter fungiert als „Auftragsverarbeiter“ gemäß Art. 28 DSGVO und wird die Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Nutzers verarbeiten.
  3. Der Nutzer ist als Verantwortlicher gemäß Art. 24 DSGVO für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung einer rechtmäßigen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten sowie die Wahrung der Betroffenenrechte.
  4. Der Anbieter verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu treffen, um die Datensicherheit gemäß Art. 32 DSGVO zu gewährleisten. Der Anbieter wird den Nutzer unverzüglich informieren, sollte es zu Datenschutzverletzungen im Sinne von Art. 33 DSGVO kommen.
  5. Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, es sei denn, eine Offenlegung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich.
  6. Die Daten werden auf Servern der Firma NetCup GmbH mit Sitz in Karlsruhe gespeichert: netcup GmbH, Daimlerstraße 25, D-76185 Karlsruhe, Telefon: +49 721 / 7540755 - 0, Telefax: +49 721 / 7540755 - 9, https://www.netcup.de, mail@netcup.de
    • Datenschutzbeauftragter: Michael Oehler, DATENSCHUTZ perfect GbR, Wilhelm-Kolb-Straße 1a, 76187 Karlsruhe
  7. Aus Sicherheitsgründen und zu Analysezwecke werden bestimmte Aktivitäten mitgeloggt. Das betrifft:
    • Den An-und Abmeldevorgang.
    • Fehlgeschlagene Anmeldevorgänge.
    • Unauthorisierte Vorgänge.
    • Unerwartete Fehler.
    • Akzeptanz der Nutzungsvereinbarung.
    Diese Daten werden dem Konto zugeordnet und sind dem Administrator zugänglich. Die Daten werden nach dem Ablauf von 7 Tagen einer anonymisierten Nutzungsanalyse zugeführt. Eine IP-Adresse wird dabei nicht gespeichert. Ausnahme: Die Akzeptanz der Nutzungsvereinbarung.

§ 9 Höhere Gewalt

  1. Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
  2. Als Umstände höherer Gewalt gelten z. B. Wirtschaftskrisen (Plötzlicher Zusammenbruch des Finanzsystems, Hyperinflation, Internationale Handelssanktionen oder Embargos), Pandemien, Kriege, Streiks, Unruhen, Enteignung, Sturm, Überschwemmung und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen).
  3. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen und die andere Vertragspartei in gleicher Weise zu informieren, sobald das Ereignis höherer Gewalt nicht mehr besteht.

§ 10 Sonstige Vereinbarungen

  1. Es wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters in Büsum.
  3. Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird.
  4. Der Betreiber behält sich inhaltliche Änderungen und Ergänzungen an dieser Vereinbarung vor.